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Ihr Anwalt für
Mietrecht in
Krefeld und Düsseldorf

Mietrecht

für Vermieter

Das Mietrecht ist ein komplexer und unübersichtlicher Rechtsbereich. Es legt sowohl die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern als auch die Rahmenbedingungen eines rechtsgültigen Mietvertrags fest. Grundsätzlich ist der Gegenstand eines Mietvertrags leicht erklärt: Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Haus und der Mieter zahlt dafür den monatlich vereinbarten Mietzins. Doch so einfach es klingt, in der Praxis eröffnet sich enormes Konfliktpotenzial. Das bedeutet nicht nur Stress und Ärger, es kostet auch viel Geld. Die Kanzlei Kordes steht Vermietern mit juristischer Expertise und hohem persönlichen Einsatz zur Seite!

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Wohnraum­miet­recht
Rechtsschutz im Konflikt­fall

Wohnraummietrechtliche Konflikte sind belastend – und zwar in der Regel für beide Parteien: für den Vermieter, weil sein Eigentum von fremden Personen in Anspruch genommen wird, die er nicht einfach vor die Tür setzen darf, für den Mieter, weil sie seine unmittelbare Privatsphäre betreffen. Das deutsche Wohnraummietrecht hat nicht zuletzt den Zweck, den Mieter vor der Willkür seines Vermieters zu schützen und etwa zu verhindern, dass er sein Dach über dem Kopf verliert. Doch auch Vermieter haben Rechte. Um sie durchzusetzen, ist es für Vermieter und Immobilieneigentümer von großer Bedeutung, sich im Konfliktfall rechtliche Unterstützung zu holen.

Wir helfen unter anderem in folgenden Fällen:

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Mietvertragskündigungen
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Räumungsklagen
  • Mahnungen
  • Forderung nach Mietminderung

Gewerberaum­miet­recht
Hilfe bei der Vertrags­gestaltung

Im Gewerberaummietrecht entfällt zwar die soziale Komponente des Mieterschutzes, dafür kann eine unvorteilhafte Gestaltung des Mietvertrags für den Mieter schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gerade bei einer Geschäfts­neugründung kommt es auf jeden Euro an: Ein ungünstig gestalteter Mietvertrag treibt die monatlichen Fixkosten in die Höhe und gefährdet im schlimmsten Fall nicht nur den Geschäftserfolg, sondern die Existenz. Aber auch Eigentümer sind vor Fehlern bei der Vertrags­gestaltung, die den bleibenden Wert der Immobilie gefährden, nicht gefeit.

Als Anwältin für Mietrecht vertrete ich die Interessen von Mietern und Immobilien­eigentümern gleichermaßen – sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbe­immobilien. Meine Klienten berate ich unter anderem zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Mängel an der Mietsache
  • Mietminderung und Mieterhöhung
  • Räumung
  • Gewerberaummietrecht

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