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Verkehrsrecht
Krefeld und Düsseldorf
Ihr Rechtsanwalt

Bei einem Autounfall gilt es, schnell zu handeln! Wir bieten
Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Haftung bei Verkehrsunfällen.
Denn: Sollten Sie den Unfall nicht verursacht haben, muss der Gegner Ihre Anwaltskosten tragen.

Zögern Sie nicht und senden Sie uns mit dem Formular:

  • Ihren Namen und Ihren Kontaktadresse,
  • Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • nach Möglichkeit das Kennzeichen des Unfallgegners,
  • den Unfallort,
  • den polizeilichen Unfallbericht, falls vorhanden.

Wir kümmern uns sofort um Ihr Anliegen und nehmen schnellstöglich
Kontakt mit Ihnen auf!

Anfrageformular

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Als Anwalt für Verkehrsrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin in allen Streitfällen rund um das Kfz und die Fortbewegung von einem Ort zum anderen.

Wir bieten:

  • kostenlose Ersteinschätzung beim Autounfall
  • digitale, kontaktlose Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Betreuung in allen Bereichen des Verkehrsrechts im ganzen Bundesgebiet
  • schnelle, unbürokratische Unfallschadensregulierung

Das Verkehrsrecht ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern setzt sich aus Regelungen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen. So fallen etwa das Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Erteilung und Entzug des Fahrerlaubnis) sowie das Verkehrsstrafrecht (z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z. B. Bußgelder für Falschparken) in den Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts, während sich das private Verkehrsrecht unter anderem mit dem Verkehrsvertragsrecht (z. B. Gewährleistungsrecht beim Kauf oder Leasing eines Automobils) und dem Verkehrshaftungsrecht (z. B. Schadensersatz beim Unfall) beschäftigt. Aufgrund dieser Komplexität und der Vielfalt der unterschiedlichen Vorschriften, die zu beachten sind, ist es wichtig, sich in allen verkehrsrechtlichen Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Ich betreue Sie in meiner Kanzlei bei allen verkehrsvertrags- und verkehrsstrafrechtlichen Problemen, in Bußgeldverfahren, sowie bei Unfällen mit Sach- und/oder Personenschaden – ganz gleich, ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind.

Sie benötigen Rechtsbeistand?

Verkehrs­vertrags­recht
Hilfe bei Kauf-, Miet- und Leasingverträgen

Das Verkehrsvertragsrecht regelt Kauf-, Miet- und Leasingverträge von Kraftfahrzeugen, aber auch Werkstattverträge. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wann immer es beim Kauf, beim Verkauf oder bei der Reparatur eines Kfz zu Unstimmigkeiten kommt. Das könnten zum Beispiel folgende Fälle sein:

  • Mängel beim Fahrzeugkauf
  • Unfälle mit Miet- oder Leasingwagen
  • Mangelhafte Auftragsausführung einer Kfz-Werkstatt

Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten­recht
Anfechtung von Bußgeld­bescheiden

Im Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten­recht wird die Sanktionierung von Ordnungs­widrigkeiten geregelt. Hierzu gelten beispielhaft:

  • Übertretung von Geschwindigkeits­begrenzungen,
  • Unterschreiten des Mindestabstandes,
  • Missachtung einer roten Ampel,
  • Missachtung der Vorfahrt,
  • rechts überholen oder
  • Fehler beim Spurwechsel.

Auch das Verhalten von Fußgängern oder Radfahrern wird im Verkehr­sordnungs­widrigkeiten­recht sanktioniert, zum Beispiel, wenn Sie eine Straße bei roter Fußgängerampel überqueren oder den Radweg in falscher Richtung befahren.

Ich unterstütze Sie, wenn Sie sich wegen einer Ordnungs­widrigkeit verantworten müssen und gegen den Bußgeld­bescheid und das eventuell damit verbundene Fahrverbot vorgehen möchten.

 

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im Verkehrsrecht?

Verkehrsstrafrecht
Wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht

Das Verkehrs­strafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verübt werden. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Trunkenheit im Verkehr,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Nötigung,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • verbotene Kraftfahrzeugrennen,
  • fahrlässige Körperverletzung,
  • fahrlässige Tötung oder
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Da bei einer Verurteilung meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis und nicht nur ein Fahrverbot droht, ist es von großer Bedeutung, sich kompetente Unterstützung durch einen erfahrene Verkehrs­rechts­anwalt zu holen. Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nehmen und damit die Informationen erhalten, die für eine interessensgerechte Verteidigung notwendig sind.

Ich zeige Ihnen ehrlich die Möglichkeiten im Strafverfahren auf und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie. Ich prüfe, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist und sorge in der Hauptverhandlung dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Unfallrecht/­Verkehrszivilrecht
Schadensersatz­ansprüche geltend machen

Wann immer es zu einem Unfall kommt, mit Personen- und/oder Sachschaden, geht es anschließend um die Schuldfrage sowie um Schadens­ersatz­ansprüche. Der Geschädigte sieht sich dabei nicht nur dem Verursacher gegenüber, sondern auch dessen Haftpflicht­versicherung. Wenden Sie sich nach einem Verkehrsunfall unbedingt an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Diese/r kann überprüfen, ob sie tatsächlich der Verursacher sind, ob alle Schadenspositionen berücksichtigt wurden und vollständig beglichen worden sind. Das gilt auch, wenn Sie nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, denn die Haftpflicht­versicherung des Unfall­verursachers ist dazu verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen.

Bei der Schadens­regulierung sind mitunter folgende Positionen zu beachten:

  • Reparaturkosten oder Totalschaden­abrechnung
  • Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Standgeldkosten
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführung­sschaden

Ich kümmere mich darum, dass Ihre Schadensersatz­ansprüche in voller Höhe reguliert werden, und von der Versicherung keine unrechtmäßigen Kürzungen Ihres Anspruchs vorgenommen werden.

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